Seit 2007 gilt in der EU die sogenannte "Health-Claims-Verordnung": Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben in der Werbung (z.B. “Vitamin C trägt zur Unterstützung des Immunsystems bei.“) und Kennzeichnung von Lebensmitteln, angereicherten Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln sind nur noch zulässig, wenn sie durch wissenschaftlich akzeptierte Verfahren nachgewiesen und bestätigt wurden. Die Produktaussagen und die dazu erarbeiteten wissenschaftlichen Daten werden von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) geprüft und bewertet.
Ein wichtiger Baustein zur wissenschaftlichen Bewertung eines Produktes sind klinische Prüfungen. Dabei werden neben einer allgemeinen Einschätzung zum Produkt auch die Wirkung und die Aufnahme einzelner Inhaltsstoffe geprüft.
Das BioTeSys Studienzentrum ist spezialisiert auf die Prüfung von Produktaussagen im Lebensmittelbereich und hat mittlerweile rund 20 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet. Alle Produkte, die von BioTeSys getestet werden, sind uneingeschränkt zum Verzehr freigegeben. Weil die „Wirkung“ von Lebensmitteln immer nur einen ergänzenden und unterstützenden Charakter hat und somit keinen therapeutischen Charakter, werden Studien in diesem Bereich vor allem mit gesunden Teilnehmern durchgeführt. In diesem Sinne ist eine sorgfältige Routineuntersuchung immer Teil der Teilnehmerauswahl. Alle dabei erhobenen Werte werden streng vertraulich behandelt und können auf Wunsch gerne vom Prüfarzt erläutert werden.